Allgemeine Geschäftsbedingungen

LIEFERUNGS- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN aunts & uncles GmbH & Co.KG

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

3. Vertragliche Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Angebote, Preise

1. Durch die Bestellung des Bestellers kommt ein verbindlicher Vertrag nur zustande, wenn wir sie schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigen oder ihr durch Übersendung der Ware nachkommen.

2. Die Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an vier Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung, etc. eingetretene Kostensteigerungen, einschließlich der durch Gesetzesänderung bedingter (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfange an den Besteller weiterzugeben.

3. Die Ware wird an den Besteller übersandt. Bei Bestellungen von Mindermengen (Warenwert unter 150,00 Euro) berechnen wir eine Mindermengenpauschale in Höhe von 10,00 Euro. Die Frachtkosten richten sich nach unserer jeweilig gültigen Preisliste.

§ 3 Lieferung

1. Falls Lieferfristen nach Tagen bemessen werden, sind Werktage gemeint. Teillieferungen sind in angemessenem und zumutbarem Umfang zulässig.

2. Werden wir durch von uns nicht verschuldete Umstände von unserem Vorlieferanten nicht rechtzeitig beliefert, obwohl wir rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, so kommen wir nicht in Lieferverzug.

Sollte eine Lieferung eines Vorlieferanten, mit dem wir rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, auch nach drei Monaten, nachdem der Vorlieferant vertraglich zur Lieferung verpflichtet war, nicht erfolgt sein, sind sowohl der Besteller als auch wir zum Rücktritt berechtigt.

3. Bei Betriebsstörungen, welche die Herstellung und/oder den Transport des Liefergegenstandes nachweislich beeinträchtigen, verlängern sich verabredete Lieferzeiten in angemessenem Umfang. Betriebsstörungen sind alle unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Hindernisse, die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleichgültig, ob sie bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten - insbesondere behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, allgemeine Rohstoff- und Energieknappheit, Krieg, Aufruhr, terroristische Anschläge, größere Feuer, Wasser- und Maschinenschäden.

4. Wird durch die vorgenannten Betriebsstörungen die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Besteller Schadensersatz verlangen kann. Beide Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Betriebsstörungen der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Versand und Gefahrübergang

1. Der Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr von aunts&uncles GmbH & Co.KG.

2. Mit Übergabe der Ware an den Transportführer geht die Gefahr auf den Besteller über.

3. Sofern die Versandart nicht vorgeschrieben ist, steht diese in unserem freien Ermessen.

4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Folgelieferungen auf Kosten des Bestellers auch per Nachnahme zu versenden.

5. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.

§ 5 Zahlung

1. Bei Zahlung der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Besteller berechtigt, einen Skontoabzug in Höhe von 2% vorzunehmen. Hat der Besteller uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt, berücksichtigen wir einen Skontoabzug in Höhe von 4%.

Ansonsten haben Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere nehmen wir nur nach Vereinbarung erfüllungshalber entgegen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Besteller.

2. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen.

3. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden.

5. Kommt der Besteller mit einer Zahlung aus diesem oder einem anderen Geschäft in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so sind wir berechtigt, alle Forderungen aus diesen und anderen Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der für uns gelieferten Waren zu fordern. Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruchs auf das uns zustehende Entgelt ein, so können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten binnen angemessener Frist fordern und unsere Leistung bis zur Erfüllung verweigern. Bei Verweigerung des Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung verrechnet, auch wenn die Zahlung auf bestimmte bezeichnete Waren erfolgt.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1. Der Besteller kann Sachmängelansprüche nur geltend machen, wenn dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt.

2. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern (Nacherfüllung). Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Ist die Nachbesserung unmöglich oder wird sie ernsthaft oder endgültig verweigert, oder ist sie in einem zumutbaren Zeitraum nicht erfolgt oder sind weitere Nachbesserungen nach einem Fehlschlag der ersten Nachbesserung nicht zumutbar, kann der Besteller –unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche- vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind Teile, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen.

Der Besteller hat im Gewährleistungsfall die mangelhaften Teile an unseren Sitz zurückzusenden.

3. Schadensersatzansprüche, insbesondere auch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits - sowie bei grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

4. Geringe, handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen der Farbe, Form, Qualität von der Beschreibung des Liefergegenstandes oder von Mustern gelten nicht als Mangel. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Besteller die uns hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.

5. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an unseren Produkten vornehmen, ferner, wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Maßnahmen trifft, damit wir den Mangel beheben und damit der Schaden gemindert und nicht größer wird.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

3. Im Falle eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers hat der Besteller uns unverzüglich zu unterreichten und den (vorläufigen) Insolvenzverwalter auf unseren Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware hinzuweisen.

§ 8 Weiterveräußerung

1. Der Besteller ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware an Endkunden (Endverbraucher) weiterzuveräußern.

2. Der Besteller ist nicht berechtigt, die von uns gelieferten Waren an Drittunternehmer weiterzuveräußern.

3. Die Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware über Internetshops -auch eigenen- oder andere Internetplattformen ist dem Besteller nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet. Dem Besteller ist es jedoch gestattet, die Waren auf seiner Internetseite zu präsentieren, soweit keine direkte Kaufmöglichkeit über das Internet möglich ist.

§ 9 Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Neukirchen-Vluyn.

2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

§ 10 Datenspeicherung

Dem Besteller ist bekannt, dass seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gespeichert und verarbeitet werden.